Gebündeltes Wissen zum Thema Immobilien

Unser umfassendes Immobilien-Lexikon soll Ihnen helfen, die "Immobilien-Sprache" besser zu verstehen. Folgend finden Sie alle relevanten Begriffe rund um das Thema Immobilien.

Mit unserem Immobilien-Lexikon möchten wir Ihnen auch online eine Hilfestellung mit verlässlichem Fachwissen anbieten, um begriffliche Unsicherheiten zu klären.

Sollten Sie einen Begriff vermissen, zögern Sie nicht uns auszusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Courtage / Maklergebühr

 

Die Courtage ist die Vermittlungsgebühr, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung von Immobilien oder Grundstücken erhält. Der Makler stellt sie für die Bemühungen in Rechnung, mit denen er zum erfolgreichen Verkauf oder zur erfolgreichen Vermietung beiträgt.
Bei der Vermietung darf die Maklercourtage bei maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer liegen. Auch hier besteht Verhandlungsspielraum. Nach dem neuen Bestellerprinzip wird die Maklergebühr von der Person bezahlt, die auch den Makler beauftragt hat. Bei der Vermietung einer Wohnung ist das in der Regel der Eigentümer.
Ein am 23. Dezember 2020 in Kraft getretenes Gesetz schreibt vor, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerkosten trägt. Die Obergrenze der Weitergabe der Maklerprovision an den Käufer liegt bei der Hälfte der Provision, also maximal 50 Prozent.
Alle gewerblichen Immobilien, Anlageimmobilien (zum Beispiel Mehrfamilienhäuser), gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke fallen nicht unter die neue Provisionsregelung. Hier kann die Maklerprovision zum Beispiel auch weiterhin nur vom Käufer getragen werden, selbst wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.

 

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